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Hip-Hop in Ostdeutschland als immaterielles Kulturerbe

Der Des­sau­er Ver­ein NEWKID e.V. woll­te den Hip-Hop in Ost­deutsch­land als imma­te­ri­el­les Kul­tur­er­be aner­ken­nen las­sen, schei­ter­te damit jedoch kürz­lich. Der Ver­eins­vor­sit­zen­de Jörg Schnur­re erläu­tert die Hin­ter­grün­de und spart nicht an Kritik.

Der Verein NEWKID e.V aus Dessau-Roßlau. Die Geschichte der ostdeutschen Hip-Hop-Szene geht bis Anfang der 1980er-Jahre zurück. Abbildung: Anja Schneider

Der Ver­ein NEWKID e.V. aus Des­sau-Roß­lau. Die Geschich­te der ost­deut­schen Hip-Hop-Sze­ne begann Anfang der 1980er-Jah­re. Abbil­dung: Anja Schneider

Die Idee zu dem Antrag, Hip-Hop in Ost­deutsch­land als imma­te­ri­el­les Kul­tur­er­be aner­ken­nen zu las­sen, kam Ende 2023 beim NEWKID e.V. in Des­sau-Roß­lau auf. Was vie­len bis heu­te nicht bewusst ist und in der gesamt­deut­schen Hip-Hop-Erzäh­lung unter­geht: Ab Anfang der 1980er-Jah­re gab es eine eigen­stän­di­ge Sze­ne in der DDR, die sich mit Break­dance, Graf­fi­ti, Rap und DJing befass­te. Ent­stan­den ist sie fast zeit­gleich mit der west­deut­schen Sze­ne, ohne jedoch über direk­te Kon­tak­te zu ame­ri­ka­ni­schen GIs zu ver­fü­gen, die zum Teil aus der Bronx kom­mend, von den his­to­ri­schen Wur­zeln berich­ten und Fähig­kei­ten wei­ter­ge­ben konn­ten. Ver­stärkt wur­de die Ent­wick­lung in der DDR durch den Film „Beat­street“, der ab 1985 in den ost­deut­schen Kinos lief. Allein die poli­ti­schen Hin­ter­grün­de zur Film­ge­neh­mi­gung sind aberwitzig.

Mitglieder des Vereins NEWKID e.V beim Breakdance. Die Breakdance-Szene in der DDR war laut Jörg Schnurre legendär und reichte von Rostock über Dessau bis nach Weimar. Abbildung: Hartmut Boesener

Mit­glie­der des Ver­eins NEWKID e.V. beim Break­dance. Abbil­dung: Hart­mut Boesener

„Gabi, wir müssen das unter Kontrolle bekommen“

Die Break­dance-Sze­ne ent­wi­ckel­te sich nach dem Film rasant und wur­de nach anfäng­li­chen Rei­bungs­punk­ten sogar staat­lich geför­dert. „Gabi, wir müs­sen die Ent­wick­lung unter Kon­trol­le bekom­men“ lau­tet eine hand­schrift­li­che Notiz eines Sta­si-Oberst­leut­nants an eine Ver­ant­wort­li­che im Dres­de­ner Kul­tur­be­reich. Die Break­dance-Sze­ne war legen­där und reich­te von Ros­tock und Stral­sund über Ber­lin, Pots­dam, Des­sau, Leip­zig und Mei­ßen bis nach Dres­den und Wei­mar. Der Spiel­film „Des­sau-Dancers“ the­ma­ti­siert die­se Erzäh­lun­gen. Was bei allem mit­schwingt, ist der Sicher­heits­ap­pa­rat der DDR-Dik­ta­tur, der eine sehr eige­ne Erfah­rungs­ebe­ne für Ange­hö­ri­ge der Sze­ne dar­stellt, die sich von der der West­deut­schen unter­schei­det. Mit der Wie­der­ver­ei­ni­gung wan­delt sich die ost­deut­sche Sze­ne signi­fi­kant und erlangt durch die Wen­de­trans­for­ma­ti­on eine wei­te­re Erfah­rungs­ebe­ne, die sich aber­mals von der west­deut­schen Sze­ne unter­schei­det. Songs wie „Grau­er Beton“ von Trett­mann und „Oase“ von Mor­lockk Dilem­ma oder das Buch „Nuller­jah­re“ von Hen­drik Bolz spie­geln die­se Erfah­rungs­ebe­nen wider. Inter­es­sant wird es beim Song „Well­ness“ von Mar­si­mo­to, dem Alter Ego des Ros­to­cker Rap­pers Mar­te­ria, in des­sen Video nur west­deut­sche Hip-Hop-Legen­den zu sehen sind. Es sind sei­ne Stars, die ihn musi­ka­lisch in den 1990er-Jah­ren beein­flusst haben. Es zeigt dar­über hin­aus, dass die ost­deut­sche Sze­ne ab dem 10. Novem­ber 1989 fast voll­stän­dig von der Bild­flä­che ver­schwand. Für jeden Ein­zel­nen bedeu­te­te die Mau­er­öff­nung einen Auf­bruch. Für die Sze­ne war es zunächst ein Zusammenbruch.

Einseitige Erzählung

Trotz viel­fa­chem Aus­tausch und star­ker Ver­net­zung ab der Mau­er­öff­nung ist die ost­deut­sche Hip-Hop-Erzäh­lung auch 35 Jah­re nach der Wie­der­ver­ei­ni­gung nur sehr begrenzt in die gesamt­deut­sche Dar­stel­lung der Hip-Hop-Sze­ne ein­ge­flos­sen. Eher kann eine unre­flek­tier­te Ein­ord­nung attes­tiert wer­den. Am deut­lichs­ten wird dies in Kom­pen­di­en wie „20 Jah­re Hip-Hop in Deutsch­land“, in dem der Zeit­raum vor und nach der Wie­der­ver­ei­ni­gung jeweils zehn Jah­re umfasst. Der ost­deut­sche Anteil liegt dar­in bei acht Sei­ten. Das Sei­ten­vo­lu­men ändert sich nicht, als das Nach­schla­ge­werk zu „25 Jah­re“ sowie „35 Jah­re“ erwei­tert wird. Des­halb wer­den noch immer Doku­men­ta­tio­nen pri­mär aus west­deut­scher Per­spek­ti­ve erzählt. Teil­wei­se mit einem ost­deut­schen Anteil am Ran­de, wenn der Jour­na­list gut recher­chiert hat. Die­se ver­eng­te Dar­stel­lungs­per­spek­ti­ve begrenzt die gesamt­deut­sche Wahr­neh­mung und wirkt sich nega­tiv auf den Fort­be­stand der ost­deut­schen Hip-Hop-Sze­ne sowie den Wie­der­ver­ei­ni­gungs­pro­zess aus. Der Wis­sen­schaft­ler Jörg Gan­zen­mül­ler macht in sei­nen Publi­ka­tio­nen unter ande­rem auf die­se Fehl­stel­lung aufmerksam.

Das Oldschool Hip-Hop-Camp des Vereins. Der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt und die Beratungs- und Forschungsstelle für Immaterielles Kulturerbe Sachsen haben den Antrag von Newkid inhaltlich begleitet. Abbildung: Micha von Vau

Das Old­school Hip-Hop-Camp des Ver­eins. Der Lan­des­hei­mat­bund Sach­sen-Anhalt und die Bera­tungs- und For­schungs­stel­le für Imma­te­ri­el­les Kul­tur­er­be Sach­sen haben den Antrag von New­kid inhalt­lich beglei­tet. Abbil­dung: Micha von Vau

Die eige­nen Erfah­rungs­ebe­nen sind Grün­de, war­um der NEWKID e.V. unter ande­rem eine För­de­rung der Bun­des­stif­tung zur Auf­ar­bei­tung der SED-Dik­ta­tur umsetzt und das Zukunfts­zen­trum für Deut­sche Ein­heit und Euro­päi­sche Trans­for­ma­ti­on an einer Zusam­men­ar­beit inter­es­siert ist. Nach vie­len Gesprä­chen von 2023 bis 2025 inner­halb der Sze­ne war klar, dass ein Antrag auf imma­te­ri­el­les Kul­tur­er­be brei­te Unter­stüt­zung erhält. Von Anfang an wur­de der Ver­ein vom Lan­des­hei­mat­bund Sach­sen-Anhalt sowie der Bera­tungs- und For­schungs­stel­le für Imma­te­ri­el­les Kul­tur­er­be in Sach­sen inhalt­lich beglei­tet. Denn der Antrag muss bei der Staats­kanz­lei ein­ge­reicht wer­den, wo der antrag­stel­len­de Ver­ein sei­nen Sitz hat, unab­hän­gig davon, ob der Antrag bun­des­land­über­grei­fend ist. Dass es kei­nen Auto­ma­tis­mus zwi­schen Antrag und Wei­ter­rei­chung gibt, ist klar und unstrit­tig. An der Qua­li­tät des Antrags kann es nicht gele­gen haben. Die­ser wur­de durch Gut­ach­ten von Marie Jäger und Anna Groß sowie Leo­nard Schmie­ding beglei­tet. Letz­te­rer hat übri­gens zu Hip-Hop in der DDR pro­mo­viert. Viel­mehr ist der Blick auf die gewech­sel­te Zustän­dig­keit inner­halb der Staats­kanz­lei zu rich­ten, eben­so auf die neu ein­be­ru­fe­ne Exper­ten­kom­mis­si­on, die kei­ner­lei Erfah­rung bei der Bewer­tung der Anträ­ge hat.

Antrag abgelehnt

Die Staats­kanz­lei Sach­sen-Anhalt hat die­se Trag­wei­te nicht erkannt und schließt sich der Ein­schät­zung ihrer Exper­ten­kom­mis­si­on an, die auf feh­len­de „wis­sen­schaft­li­che Unter­set­zung“ des Antrags ver­weist. Dies wird jedoch nicht von der deut­schen UNESCO-Kom­mis­si­on gefor­dert. Was das kon­kret bedeu­tet, bleibt offen. Dass die Staats­kanz­lei sich der Exper­ten­kom­mis­si­on anschließt, zeigt wei­ter­hin, dass es eine rein poli­ti­sche Ent­schei­dung ist und die Qua­li­tät des Antrags letzt­lich aus­blen­det. Der zusätz­li­che Hin­weis der Staats­kanz­lei Sach­sen-Anhalt – in Hän­den der CDU –, man kön­ne ein­fach in zwei Jah­ren einen über­ar­bei­te­ten Antrag ein­rei­chen, wirkt wie eine Rea­li­täts­ver­wei­ge­rung. Nach aktu­el­len Pro­gno­sen für die Land­tags­wahl im Sep­tem­ber 2026 liegt die AfD weit vor der CDU und hat eine sehr rea­lis­ti­sche Chan­ce, anschlie­ßend eine Regie­rung zu stel­len. Wie dann die Chan­cen für den Antrag ste­hen, kann sich jeder Drei­jäh­ri­ge aus­rech­nen, nicht aber der Minis­ter­prä­si­dent und sei­ne Staats­kanz­lei. „Hip-Hop and you don‘t stop!“

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